Penang (PEN) Malaysia Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie nach Penang (PEN) in Malaysia reisen, kann es vorkommen, dass Ihr Flug verspätet ist oder sogar annulliert wird. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Fluggast kennen, um mögliche Entschädigungen in Anspruch nehmen zu können.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere in der Regel Anspruch auf Entschädigung, wenn Flüge verspätet sind oder annulliert werden, und dies unter bestimmten Bedingungen. Diese Regelung gilt auch für Flüge von und nach EU-Ländern sowie für Flüge, die von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden.
Die Höhe der Entschädigung kann je nach Distanz des Fluges und der Dauer der Verspätung variieren. Bei Flügen unter 1500 km können Sie bis zu 250 Euro erhalten, während Sie für Flüge zwischen 1500 und 3500 km bis zu 400 Euro beanspruchen können. Langstreckenflüge über 3500 km können Ihnen bis zu 600 Euro einbringen.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen und Dokumente aufbewahren, einschließlich Ihrer Buchungsbestätigung und aller Mitteilungen, die Sie von der Fluggesellschaft erhalten haben. Diese Unterlagen sind entscheidend, wenn Sie einen Entschädigungsantrag stellen möchten.
Darüber hinaus können Sie auch zusätzliche Ansprüche auf Erstattung von Kosten geltend machen, die Ihnen durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind, wie etwa Hotelübernachtungen oder Verpflegungskosten. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Rechte, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.