Luebeck (LBC) Germany Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie in Lübeck (LBC) in Deutschland fliegen, kann es vorkommen, dass Ihr Flug verspätet ist oder sogar annulliert wird. Solche Situationen sind ärgerlich und können Ihre Reisepläne erheblich beeinträchtigen. In Deutschland haben Passagiere jedoch bestimmte Rechte, die sie in solchen Fällen schützen.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Sie möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 600 Euro verlangen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Fluggastrechte kennen und wissen, wie Sie diese geltend machen können. Im Falle einer Annullierung sind Airlines verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung anzubieten oder den Ticketpreis zu erstatten. Zudem stehen Ihnen bei längeren Wartezeiten Verpflegung und gegebenenfalls Hotelübernachtungen zu.
Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie alle relevanten Unterlagen wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und etwaige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft aufbewahren. Im Zweifelsfall kann es hilfreich sein, sich an eine professionelle Beratungsstelle oder einen Anwalt für Reiserecht zu wenden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie auch bei Verspätungen und Annullierungen in Lübeck nicht schutzlos sind. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und nehmen Sie die notwendigen Schritte, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.