Corsair (SS) Flugverspätung und Ausgleichszahlungı

Die Fluggesellschaft Corsair (SS) ist bekannt für ihre regelmäßigen Verbindungen zwischen Europa und beliebten Urlaubszielen. Doch wie bei vielen Fluggesellschaften können auch bei Corsair Verspätungen auftreten. Wenn Ihr Flug mit Corsair verspätet ist, ist es wichtig, die geltenden Regelungen zu kennen, um mögliche Ansprüche auf Entschädigungen geltend zu machen.

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn ihr Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat. Diese Regelung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder von einem EU-Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, was Corsair einschließt.

Die Höhe der Entschädigung kann je nach Flugdistanz variieren. Bei Flügen bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro. Für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km liegt die Entschädigung bei 400 Euro. Bei Langstreckenflügen über 3.500 km kann die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen.

Es ist wichtig, dass Passagiere ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Die Anträge auf Ausgleichszahlungen sollten innerhalb von drei Jahren nach dem Flugdatum eingereicht werden. Corsair bietet verschiedene Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme, um Ansprüche auf Ausgleichszahlungen geltend zu machen. Passagiere sollten alle relevanten Informationen, wie Buchungsnummer und Flugdetails, bereithalten.

Zusätzlich zu den finanziellen Ansprüchen haben Passagiere auch das Recht auf Unterstützung während der Wartezeit. Dazu gehören Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Unterbringung, wenn die Verspätung über Nacht dauert. Passagiere sollten sich bewusst sein, dass diese Rechte auch bei unvorhergesehenen Umständen gelten können.

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