Castle (MER) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie mit Castle (MER) fliegen und Ihre Reise aufgrund von Verspätungen oder Annullierungen beeinträchtigt wird, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Passagiere haben oft Anspruch auf Entschädigung, wenn Flüge verspätet oder annulliert werden. Die EU-Verordnung 261/2004 gibt klare Richtlinien darüber, wann und wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die je nach Flugdistanz unterschiedlich ausfällt. Für Flüge unter 1.500 km kann die Entschädigung bis zu 250 Euro betragen, während für längere Strecken bis zu 600 Euro möglich sind.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Annullierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht. In diesem Fall müssen Fluggesellschaften in der Regel auch alternative Transportmöglichkeiten anbieten.
Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente wie Buchungsbestätigungen und Boarding-Pässe aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Die Einreichung Ihrer Entschädigungsforderung kann oft direkt über die Website der Fluggesellschaft erfolgen.
Zusammenfassend ist es entscheidend, gut informiert zu sein, wenn es um Ihre Rechte bei Verspätungen oder Annullierungen von Castle (MER) Flügen geht. Lassen Sie sich nicht entmutigen und setzen Sie Ihre Ansprüche durch, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.