Waterford (WAT) Ireland Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Sie mit einem Flug nach oder von Waterford (WAT) in Irland reisen, können Sie gelegentlich auf Verspätungen oder Annullierungen stoßen. Es ist wichtig, über Ihre Rechte in solchen Situationen informiert zu sein, um mögliche Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen.

Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Entschädigungsansprüche von Fluggästen, die von Verspätungen oder Annullierungen betroffen sind. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten oder dort landen. Wenn Ihr Flug nach Waterford betroffen ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Sie bis zu 600 Euro erhalten, vorausgesetzt, die Verspätung ist nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden.

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, müssen die Fluggesellschaften Sie mindestens zwei Wochen im Voraus informieren, um Anspruch auf Entschädigung zu haben. In Fällen, in denen die Annullierung kurzfristig erfolgt, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Unterstützung, wie z.B. Verpflegung und Übernachtung.

Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente, wie Buchungsbestätigungen und Bordkarten, aufzubewahren, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Bei Problemen sollten Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden oder eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen.

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