Unknown (CDJ) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Sie mit einem Flug von oder nach Deutschland reisen, ist es wichtig, sich über Ihre Rechte im Falle einer Verspätung oder Annullierung im Klaren zu sein. Laut der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird, es sei denn, die Verspätung oder Annullierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht.

Eine Verspätung wird als erheblich angesehen, wenn der Flug mehr als drei Stunden später als geplant ankommt. In solchen Fällen können Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, abhängig von der Flugdistanz. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen über Ihren Flug zu dokumentieren, um Ihren Anspruch später geltend zu machen.

Bei einer Annullierung haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises oder einen Ersatzflug. Zusätzlich kann Ihnen eine Entschädigung zustehen, sofern die Annullierung nicht weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum bekannt gegeben wurde. Die Höhe der Entschädigung richtet sich ebenfalls nach der Flugdistanz und den Umständen der Annullierung.

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie sich an die Fluggesellschaft oder an eine auf Fluggastrechte spezialisierte Organisation wenden. Diese können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und die notwendige Entschädigung zu erhalten. Es ist immer ratsam, sich über Ihre Rechte zu informieren, um im Falle von Problemen vorbereitet zu sein.

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