Susilo (SQC) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Die Fluggesellschaft Susilo (SQC) hat in den letzten Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, insbesondere im Zusammenhang mit Verspätungen und Annullierungen von Flügen. Wenn Sie von einer solchen Situation betroffen sind, sollten Sie sich über Ihre Rechte informieren.

In der Europäischen Union haben Passagiere spezifische Rechte, wenn es um Verspätungen und Annullierungen geht. Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird, es sei denn, die Verspätung oder Annullierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht.

Die Entschädigungshöhe kann je nach Flugstrecke variieren und kann zwischen 250 und 600 Euro liegen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Regelungen auch für Flüge von und nach Deutschland gelten, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft europäisch oder nicht-europäisch ist.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie alle relevanten Dokumente aufbewahren, einschließlich Buchungsbestätigungen und Bordkarten. Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Kundenservice von Susilo direkt zu kontaktieren, um Ihre Ansprüche zu klären.

Falls der Kundenservice nicht zufriedenstellend reagiert, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen oder sich an eine spezialisierte Agentur wenden, die Ihnen dabei hilft, Ihre Entschädigung durchzusetzen. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass Sie als Passagier Rechte haben, die Ihnen zustehen.

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