Stella Maris (SML) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Die Stella Maris (SML) ist bekannt für ihre hervorragenden Dienstleistungen, doch wie jede Fluggesellschaft kann sie mit Verspätungen und Annullierungen konfrontiert werden. Wenn Ihr Flug mit der SML verspätet ist oder annulliert wird, kann dies frustrierend sein. Es ist wichtig zu wissen, welche Rechte Sie in diesen Situationen haben.
Gemäß der europäischen Verordnung EG 261/2004 haben Passagiere, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer EU-Fluggesellschaft ankommen, Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder bei Annullierungen. Diese Entschädigung kann je nach Flugdistanz und der Dauer der Verspätung zwischen 250 und 600 Euro liegen.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie zunächst die Gründe für die Verspätung oder Annullierung überprüfen. Wenn die Ursache außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, wie z.B. extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen, besteht möglicherweise kein Anspruch auf Entschädigung.
Falls jedoch die SML für die Verspätung verantwortlich ist, sollten Sie schnell handeln. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen, wie Boarding-Pässe und jegliche Mitteilungen der Fluggesellschaft. Diese Unterlagen können entscheidend sein, um Ihre Ansprüche zu untermauern.
Darüber hinaus haben Passagiere das Recht auf Unterstützung während der Wartezeit, einschließlich Verpflegung und gegebenenfalls Unterbringung. Die genaue Art der Unterstützung kann je nach Dauer der Verspätung variieren.
Zusammenfassend ist es wichtig, über Ihre Rechte als Passagier bei Flugverspätungen oder Annullierungen mit der Stella Maris informiert zu sein. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie sich nicht scheuen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.