Split (SPU) Croatia Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Flughafen Split in Kroatien ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen aus aller Welt. Doch was passiert, wenn Ihr Flug verspätet ist oder gar annulliert wird? In solchen Fällen ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Die EU-Verordnung 261/2004 bietet für Fluggäste umfassende Schutzmaßnahmen. Diese Regelung gilt für alle Flugreisen, die innerhalb der EU stattfinden oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht. Dazu zählen beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Entschädigungen zu leisten.
Wurde Ihr Flug annulliert, können Sie ebenfalls Ansprüche geltend machen. Die Fluggesellschaft muss Sie über die Annullierung informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, auf einen anderen Flug umzubuchen oder den Ticketpreis zurückzuerstatten. Auch hier haben Passagiere unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Es ist ratsam, sich im Voraus über die Flugentschädigungsrechte zu informieren, um im Fall eines Falles schnell handeln zu können. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente auf, einschließlich Ihres Tickets und der Bordkarte, da diese für die Beantragung von Entschädigungen erforderlich sein können. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie auch rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.