Sivas (VAS) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte bei Verspätungen und Annullierungen zu informieren. Bei Flügen ab oder nach Sivas (VAS) gelten die EU-Verordnungen, die den Schutz der Fluggäste sicherstellen. Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung.
Eine Verspätung von mehr als drei Stunden kann zu einer Entschädigung führen, die je nach Flugdistanz variiert. Bei Flügen bis zu 1.500 km können Passagiere bis zu 250 Euro erhalten. Für längere Flüge gelten höhere Entschädigungen. Es ist wichtig, die Umstände der Verspätung zu prüfen, da nicht alle Verspätungen zu einer Entschädigung führen.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen entweder einen alternativen Flug anzubieten oder Ihnen den Ticketpreis zurückzuerstatten. Zudem haben Sie auch in diesem Fall Anspruch auf eine mögliche Entschädigung, es sei denn, die Annullierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie alle relevanten Dokumente aufbewahren, einschließlich Ihrer Bordkarten und Buchungsbestätigungen. Es kann hilfreich sein, einen Entschädigungsdienst zu kontaktieren, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein kann. Denken Sie daran, dass die Fristen zur Einreichung von Entschädigungsansprüchen variieren können, daher ist schnelles Handeln ratsam.