Sitia (JSH) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Sie mit einem Flug von oder nach Sitia (JSH) reisen, können unvorhergesehene Verspätungen oder Annullierungen Ihre Pläne erheblich beeinträchtigen. Es ist wichtig, Ihre Rechte als Passagier zu kennen, um im Falle von Problemen angemessen reagieren zu können.

Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug verspätet oder annulliert wird. Diese Regelung gilt, wenn Ihr Flug innerhalb der EU startet oder von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird und das Ziel ebenfalls innerhalb der EU liegt.

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung des Fluges und kann zwischen 250 und 600 Euro liegen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die beachten werden müssen, wie etwa außergewöhnliche Umstände.

Im Falle einer Annullierung sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Sie rechtzeitig zu informieren und Ihnen alternative Reisemöglichkeiten anzubieten. Auch hier können Sie Anspruch auf Entschädigung haben, es sei denn, die Annullierung wurde aufgrund außergewöhnlicher Umstände vorgenommen.

Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren, einschließlich Bordkarten und Buchungsbestätigungen, um im Falle von Problemen Ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Zudem haben Sie das Recht auf Unterstützung, wie Mahlzeiten und Unterkunft, wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder Annullierung länger warten müssen.

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