Singapore (SIN) Singapore Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Flughafen Singapore Changi (SIN) ist einer der verkehrsreichsten Flughäfen der Welt. Reisende erleben hier oft Verspätungen oder Annullierungen, die sowohl frustrierend als auch verwirrend sein können. Es ist wichtig, über die eigenen Rechte in solchen Situationen informiert zu sein.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste bestimmte Entschädigungsansprüche bei Annullierungen oder erheblichen Verspätungen. Diese Regelung gilt, wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen abfliegt oder mit einer EU-Fluggesellschaft ankommt. Flüge von oder nach Singapore sind daher ebenfalls betroffen.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz. Es ist wichtig, die Umstände der Verspätung zu prüfen, da außergewöhnliche Umstände, wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks, von der Entschädigung ausgeschlossen sein können.
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie das Recht, entweder eine Rückerstattung oder einen Ersatzflug zu verlangen. In beiden Fällen sollten Sie sich umgehend mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um Ihre Optionen zu klären.
Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen haben Passagiere das Recht auf Unterstützung, wie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Übernachtungsmöglichkeiten, falls eine lange Wartezeit entsteht.
Es ist ratsam, alle relevanten Informationen und Belege zu sammeln, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die rechtzeitige Dokumentation kann entscheidend sein, um Ihre Rechte durchzusetzen.