Santa Cruz De La Palma (SPC) Spain Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Sie einen Flug von oder nach Santa Cruz De La Palma (SPC) in Spanien gebucht haben und Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Die Rechte der Passagiere in solchen Situationen sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt, die den Schutz der Fluggäste in der Europäischen Union regelt.

Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden können Sie je nach Entfernung und Dauer der Verspätung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro fordern. Es ist wichtig, die genaue Ursache der Verspätung zu kennen, da die Fluggesellschaft nur dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Im Falle einer Annullierung müssen die Fluggesellschaften die Passagiere über die Stornierung informieren und ihnen alternative Reisemöglichkeiten anbieten. Sie sind auch verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, es sei denn, der Passagier wurde mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug benachrichtigt.

Es empfiehlt sich, alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Boarding-Pässe und jegliche Kommunikation mit der Fluggesellschaft aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Beantragung einer Entschädigung kann in vielen Fällen direkt über die Website der Fluggesellschaft oder über spezialisierte Dienstleister erfolgen, die Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Informieren Sie sich über Ihre Flugentschädigungsrechte, um sicherzustellen, dass Sie im Falle von Verspätungen oder Annullierungen in Santa Cruz De La Palma die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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