Salta (SLA) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Sie von einem Flug nach oder von Salta (SLA) betroffen sind, ist es wichtig, Ihre Rechte im Falle einer Verspätung oder Annullierung zu kennen. Flugreisen können unvorhersehbare Herausforderungen mit sich bringen, und es ist entscheidend, informiert zu sein, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug annulliert oder erheblich verspätet ist. Dieser Anspruch gilt nicht nur für Flüge innerhalb der EU, sondern auch für Flüge von und nach Europa, unabhängig von der Fluggesellschaft.

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab. Für Kurzstreckenflüge können bis zu 250 Euro, für Mittelstreckenflüge bis zu 400 Euro und für Langstreckenflüge bis zu 600 Euro geltend gemacht werden.

Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die Ihre Ansprüche beeinflussen können, wie z.B. außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Dazu gehören extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken.

Im Falle einer Annullierung haben Sie das Recht auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Rückerstattung Ihres Ticketpreises. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen und Kommunikationsnachweise mit der Fluggesellschaft aufzubewahren, um Ihre Ansprüche zu unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Wissen um Ihre Rechte bei Flugverspätungen und Annullierungen nach Salta von großer Bedeutung ist. Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften und handeln Sie entsprechend, um mögliche Entschädigungen zu sichern.

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