Prague (PRG) Czech Republic Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie von oder nach Prag (PRG) reisen, können Sie auf unvorhergesehene Ereignisse stoßen, die zu Verspätungen oder Annullierungen Ihres Fluges führen. Diese Situationen können frustrierend sein, insbesondere wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Rechte Sie als Fluggast haben.
In der Tschechischen Republik sind die Rechte der Fluggäste durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. Diese Verordnung bietet Schutz bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung haben.
Wenn Ihr Flug nach Prag verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, abhängig von der Länge der Verspätung und der Entfernung Ihres Fluges. Bei Annullierungen müssen die Fluggesellschaften Sie mindestens zwei Wochen im Voraus informieren, um mögliche Entschädigungen zu vermeiden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die die Fluggesellschaften von der Zahlung einer Entschädigung befreien können. Dazu gehören außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen und Dokumente aufzuzeichnen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Um Ihre Entschädigung zu beantragen, können Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden oder eine spezialisierte Agentur für Flugentschädigungen beauftragen. Diese Agenturen können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.