Oran (ORN) Algeria Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Die Reise nach Oran in Algerien kann aufregend sein, aber manchmal können unvorhergesehene Umstände wie Verspätungen oder Annullierungen Ihre Pläne durchkreuzen. Wenn Ihr Flug nach Oran Verspätung hat oder gar annulliert wird, ist es wichtig, Ihre Rechte als Fluggast zu kennen. Laut der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn Flüge verspätet sind oder annulliert werden.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung ab. Für Flüge bis zu 1500 km können Sie bis zu 250 Euro erhalten, während für längere Flüge die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, um eine Entschädigung geltend zu machen.

Wenn Ihr Flug nach Oran annulliert wurde, haben Sie auch das Recht auf eine alternative Beförderung oder eine Rückerstattung des Ticketpreises. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen aufbewahren, da diese für die Beantragung von Entschädigungen notwendig sind. Dazu gehören Bordkarten, Buchungsbestätigungen und alle Mitteilungen von der Fluggesellschaft.

Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen sollten Fluggäste sich auch über mögliche Ansprüche auf Unterstützung während der Wartezeit informieren. Dazu gehören Verpflegung und Unterkunft, wenn die Wartezeit länger als ein bestimmter Zeitraum ist. Es ist ratsam, sich bei der Fluggesellschaft oder einem rechtlichen Berater über Ihre spezifischen Rechte zu informieren.

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