Nome (OME) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Die Rechte von Fluggästen, die von Verspätungen oder Annullierungen betroffen sind, sind durch die EU-Verordnung 261/2004 umfassend geregelt. Diese Verordnung legt fest, dass Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Flug erheblich verspätet ist oder ganz ausfällt.
Wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden an Ihrem endgültigen Ziel ankommt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab, wobei Beträge zwischen 250 und 600 Euro möglich sind.
Im Fall von Annullierungen haben Fluggäste ebenfalls Rechte. Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wird, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, es sei denn, die Annullierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht, wie z.B. extreme Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken.
Darüber hinaus sind Fluggesellschaften verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte zu informieren und ihnen Unterstützung anzubieten, wie beispielsweise Mahlzeiten und Unterkünfte, wenn sich die Verspätung oder Annullierung über mehrere Stunden erstreckt.
Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente, wie Buchungsbestätigungen und Bordkarten, aufzubewahren, um im Falle eines Entschädigungsantrags alle notwendigen Nachweise zur Hand zu haben. Fluggäste sollten auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, sich an Verbraucherorganisationen oder rechtliche Berater zu wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erhalten.