Nanki Shirahama (SHM) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Ihr Flug mit Nanki Shirahama (SHM) verspätet oder annulliert wurde, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Fluggäste haben gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Flug innerhalb der Europäischen Union startet oder von einer europäischen Airline durchgeführt wird.

Eine Verspätung von mehr als drei Stunden kann Ihnen einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung einbringen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab. Bei Flügen unter 1500 km können Sie bis zu 250 Euro erhalten, während bei längeren Flügen bis zu 600 Euro möglich sind.

Im Falle einer Annullierung haben Passagiere ebenfalls Rechte. Nanki Shirahama ist verpflichtet, Sie über die Annullierung zu informieren und Ihnen alternative Reisemöglichkeiten anzubieten. Wenn die Annullierung kurzfristig erfolgt, können Sie auch Anspruch auf Entschädigung haben.

Es ist ratsam, alle Dokumente im Zusammenhang mit Ihrem Flug aufzubewahren, einschließlich Bordkarten und Buchungsbestätigungen. Diese Unterlagen sind wichtig, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Zudem sollten Sie sich zeitnah an die Fluggesellschaft wenden, um Ihre Entschädigung zu beantragen.

Zusammenfassend ist es entscheidend, sich über Ihre Rechte im Klaren zu sein, wenn Sie mit Nanki Shirahama reisen. Informieren Sie sich über den Prozess zur Beantragung von Entschädigungen und nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte voll aus.

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