Minsk 1 (MHP) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Die Minsker Flughafen (MHP) ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt in Weißrussland, und wie bei jedem internationalen Flughafen kann es zu Verspätungen und Annullierungen von Flügen kommen. Reisende, die von MHP aus fliegen oder dorthin reisen, sollten sich über ihre Rechte im Falle solcher Unannehmlichkeiten informieren.
Wenn Ihr Flug vom Minsker Flughafen verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterstützung, abhängig von der Dauer der Verspätung und der Distanz des Fluges. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden sind Fluggesellschaften verpflichtet, Passagieren Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Unterkunft anzubieten.
Im Falle einer Annullierung Ihres Fluges haben Sie das Recht auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises oder auf einen Alternativflug. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Bedingungen auch Anspruch auf eine Entschädigung haben, die je nach Abstand des Fluges und der Dauer der Annullierung variieren kann.
Die EU-Verordnung 261/2004 schützt die Rechte von Fluggästen und legt fest, dass Entschädigungen von bis zu 600 Euro möglich sind, wenn der Flug kurzfristig annulliert wird, es sei denn, die Airline kann nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente, wie Boarding-Pässe und Buchungsbestätigungen, auf. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich an die Airline oder an Verbraucherzentralen wenden, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen können.