Milos (MLO) Greece Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Milos, eine der malerischen Inseln Griechenlands, ist bekannt für ihre atemberaubenden Landschaften und das kristallklare Wasser. Doch was passiert, wenn Ihr Flug nach Milos verspätet ist oder gar annulliert wird? In solchen Fällen haben Passagiere bestimmte Rechte, die es wert sind, gekannt zu werden.

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste bei Verspätungen und Annullierungen. Wenn Ihr Flug nach Milos mehr als drei Stunden verspätet ist, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Diese kann bis zu 600 Euro betragen, abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung.

Für Flugreisende ist es wichtig, die Gründe für die Verspätung zu verstehen. Liegt die Ursache in außergewöhnlichen Umständen, wie z.B. schlechten Wetterbedingungen oder Streiks, können die Fluggesellschaften von der Pflicht zur Entschädigung befreit sein. Dennoch haben Passagiere in solchen Fällen das Recht auf Betreuung, wie Verpflegung und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft.

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, sind Sie ebenfalls nicht schutzlos. Die Fluggesellschaft muss Sie in der Regel auf einen anderen Flug umbuchen oder Ihnen den Ticketpreis zurückerstatten. Darüber hinaus können Sie auch hier Anspruch auf Entschädigung geltend machen, sofern die Annullierung nicht rechtzeitig angekündigt wurde.

Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente, wie Boarding-Pässe und Buchungsbestätigungen, aufzubewahren. Diese Unterlagen können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Entschädigung zu erhalten.

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