Menorca (MAH) Spain Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Menorca, eine der schönsten Baleareninseln, ist ein beliebtes Ziel für Reisende aus der ganzen Welt. Doch trotz der Schönheit des Reiseziels kann es vorkommen, dass Flüge nach Menorca (MAH) verspätet sind oder sogar annulliert werden. In solchen Fällen ist es wichtig, die eigenen Rechte als Fluggast zu kennen.
Fluggäste haben gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug nach Menorca erheblich verspätet ist oder annulliert wird. Eine Verspätung von mehr als drei Stunden kann zu einer finanziellen Entschädigung führen, abhängig von der Flugdauer und dem Grund der Verspätung.
Bei Annullierungen haben Passagiere das Recht auf Rückerstattung oder einen Ersatzflug. Zudem kann eine Entschädigung von bis zu 600 Euro möglich sein, es sei denn, die Airline kann nachweisen, dass die Annullierung aus außergewöhnlichen Umständen resultierte.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen zu informieren und im Falle einer Verspätung oder Annullierung schnell zu handeln. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen, wie die Flugnummer, die geplante Abflugzeit und die tatsächliche Ankunftszeit, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.
Die Einreichung eines Entschädigungsantrags kann über die Website der Fluggesellschaft oder über spezialisierte Dienstleister erfolgen, die sich auf Flugentschädigungen spezialisiert haben. Denken Sie daran, dass auch bei Flügen, die durch Dritte betrieben werden, die EU-Rechtsvorschriften in vielen Fällen Anwendung finden.