Mazar-i-sharif (MZR) Afghanistan Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Mazar-i-Sharif, die viertgrößte Stadt Afghanistans, ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt, der Reisende aus der ganzen Welt anzieht. Doch wie bei vielen internationalen Reisen können Flugverspätungen und Annullierungen auftreten. In solchen Fällen ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und zu verstehen, welche Entschädigungen möglich sind.

Wenn Ihr Flug nach Mazar-i-Sharif verspätet ist oder gar annulliert wird, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere, die von EU-Flughäfen abfliegen oder mit einer EU-Fluggesellschaft fliegen. Auch wenn Afghanistan nicht zur EU gehört, gelten die gleichen Regeln für Flüge, die nach Europa zurückkehren.

Die Entschädigungshöhe hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab. Bei Flügen über 3.500 Kilometer, die mehr als vier Stunden verspätet sind, können Sie bis zu 600 Euro Entschädigung beanspruchen. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente, wie Buchungsbestätigungen und Bordkarten, aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung haben Reisende auch Anspruch auf Unterstützung in Form von Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Übernachtungen, wenn die Wartezeit länger als drei Stunden beträgt. Airlines sind verpflichtet, Ihnen diese Leistungen anzubieten, sodass Sie während der Wartezeit nicht ohne Unterstützung dastehen.

Im Falle einer Annullierung müssen Fluggesellschaften die Passagiere rechtzeitig informieren und Alternativen anbieten. Es ist ratsam, sich direkt mit der Airline in Verbindung zu setzen, um die bestmögliche Lösung zu finden. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und zögern Sie nicht, diese durchzusetzen, um die bestmögliche Entschädigung zu erhalten.

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