Marrakech (RAK) Morocco Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Marrakech, auch bekannt als RAK, ist ein beliebtes Reiseziel in Marokko, das jedes Jahr Tausende von Touristen anzieht. Doch was passiert, wenn Ihr Flug nach oder von Marrakech verspätet oder annulliert wird? Es ist wichtig, sich über Ihre Rechte als Fluggast im Klaren zu sein, um mögliche Entschädigungen zu erhalten.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere in der Regel Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Dies gilt auch für Flüge, die von einem europäischen Flughafen abfliegen oder in die EU reisen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab.
Wenn Ihr Flug nach Marrakech verspätet ist, sollten Sie sich umgehend an die Fluggesellschaft wenden. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen, wie Boarding-Pässe und Buchungsbestätigungen, aufzubewahren. Zudem haben Sie das Recht auf Unterstützung, wie z.B. Verpflegung und Unterbringung, je nach Dauer der Verspätung.
Im Falle einer Annullierung müssen Sie ebenfalls schnell handeln. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen entweder eine Rückerstattung oder einen Alternativflug anzubieten. Wenn die Annullierung kurzfristig erfolgt, können Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Es ist wichtig, sich über Ihre Rechte im Klaren zu sein, um die bestmögliche Lösung bei Flugproblemen zu finden. Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen und wenden Sie sich gegebenenfalls an Experten, die Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche durchzusetzen.