Margate (MGH) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Reisen nach und von Margate (MGH) können manchmal von Verspätungen oder Annullierungen betroffen sein. Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie als Fluggast haben. In der Europäischen Union sind Fluggäste durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt, die Ihnen bestimmte Ansprüche auf Entschädigung gewährt.

Wenn Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab. Bei Flügen innerhalb der EU von mehr als 1500 km können Entschädigungen von bis zu 400 Euro oder mehr geltend gemacht werden.

Bei Annullierungen haben Fluggäste ebenfalls Ansprüche. Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wird, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, es sei denn, die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass die Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände erfolgt ist.

Es ist ratsam, Beweise für die Verspätung oder Annullierung zu sammeln, wie z.B. Boarding-Pässe und Buchungsbestätigungen. Diese Dokumente sind entscheidend, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine Entschädigung zu beantragen. Die meisten Fluggesellschaften haben Verfahren zur Antragstellung auf Entschädigung, die Sie nutzen können.

Zusammenfassend ist es wichtig, sich über Ihre Rechte als Fluggast im Klaren zu sein, wenn Sie von einer Verspätung oder Annullierung betroffen sind. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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