Malaga (AGP) Spain Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Flughafen Malaga (AGP) ist ein beliebtes Ziel für Reisende, die Spanien besuchen möchten. Doch manchmal können Flüge Verspätungen oder Annullierungen erfahren, was zu Unannehmlichkeiten für Passagiere führt. Es ist wichtig, über seine Rechte in solchen Situationen informiert zu sein.
Wenn Ihr Flug nach oder von Malaga verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, abhängig von der Dauer der Verspätung und der Flugdistanz. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte der Passagiere und bietet Schutz in Fällen von erheblichen Verspätungen und Annullierungen.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Ebenso haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen, abhängig von der Wartezeit.
Falls Ihr Flug annulliert wurde, sollten Sie ebenfalls wissen, dass Sie das Recht auf Rückerstattung oder einen alternativen Flug haben. In vielen Fällen können Sie auch eine Entschädigung fordern, vorausgesetzt, die Annullierung war nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente wie Boarding-Pässe und Buchungsbestätigungen aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Bei Unsicherheiten können rechtliche Beratungsstellen oder Online-Plattformen helfen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.