London (LHR) United Kingdom Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Flugreisen nach London (LHR) können manchmal mit Verspätungen oder Annullierungen konfrontiert sein. In solchen Situationen ist es wichtig, über die eigenen Rechte informiert zu sein, um mögliche Entschädigungen geltend machen zu können.

Wenn Ihr Flug nach London verspätet ist, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung. Die Regelungen hierzu sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt. Diese Verordnung schützt Passagiere und sorgt dafür, dass sie bei langen Verspätungen oder Annullierungen nicht im Stich gelassen werden.

Ein Flug gilt als verspätet, wenn er mehr als drei Stunden nach dem geplanten Zeitpunkt ankommt. In diesem Fall können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 Euro beantragen, abhängig von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gründe für die Verspätung eine Rolle spielen. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie z.B. schlechtem Wetter oder Streiks, kann eine Entschädigung ausgeschlossen sein.

Bei Annullierungen stehen Ihnen ebenfalls Rechte zu. Sie sollten umgehend von der Fluggesellschaft informiert werden, und auch hier haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, die Annullierung erfolgt aufgrund außergewöhnlicher Umstände. In solchen Fällen haben Passagiere das Recht auf eine Rückerstattung oder eine alternative Beförderung zu ihrem Ziel.

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen, wie Buchungsbestätigungen und Bordkarten, aufzubewahren. Eine gute Dokumentation kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Airline geltend zu machen und die Entschädigung schnell zu erhalten.

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