London (LGW) United Kingdom Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Reisen nach London (LGW) können eine aufregende Erfahrung sein, doch Verspätungen und Annullierungen sind leider häufig. Wenn Ihr Flug nach London verspätet oder annulliert wird, haben Sie als Passagier bestimmte Rechte, die es wert sind, gekannt zu werden.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug aus bestimmten Gründen verspätet ist oder annulliert wird. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder in die EU fliegen, einschließlich London Gatwick.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die je nach Flugdistanz variiert. Es ist wichtig, die genaue Ursache der Verspätung zu überprüfen, da wetterbedingte Verzögerungen oder außergewöhnliche Umstände von der Entschädigung ausgeschlossen sein können.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, sollten Sie sofort die Fluggesellschaft kontaktieren, um Ihre Optionen zu klären. Die Fluggesellschaft muss Ihnen entweder einen alternativen Flug anbieten oder Ihnen den Ticketpreis erstatten. In vielen Fällen haben Sie auch Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, empfiehlt es sich, alle relevanten Unterlagen wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und jegliche Kommunikation mit der Fluggesellschaft aufzubewahren. Wenn die Fluggesellschaft nicht kooperiert, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder einen Anwalt für Reiserecht wenden.
Zusammenfassend ist es wichtig, Ihre Rechte als Fluggast zu kennen, wenn es um Verspätungen oder Annullierungen von Flügen nach London (LGW) geht. Informiert zu sein, kann Ihnen helfen, die bestmögliche Lösung für Ihre Reiseprobleme zu finden.