Limoges (LIG) France Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Sie am Flughafen Limoges (LIG) in Frankreich reisen, kann es vorkommen, dass Ihr Flug verspätet ist oder sogar annulliert wird. In solchen Situationen ist es wichtig, über Ihre Rechte als Fluggast informiert zu sein. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere in Fällen von Verspätungen und Annullierungen.

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu gehören Faktoren wie extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen. In diesen Fällen sind die Airlines nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen.

Für annullierte Flüge müssen Airlines Sie rechtzeitig informieren, um Anrecht auf eine Entschädigung zu haben. Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug informiert wurden, können Sie möglicherweise eine Entschädigung beantragen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und kann bis zu 600 Euro betragen.

Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen haben Sie auch Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung, wenn Sie über Nacht bleiben müssen. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente, wie Boarding-Pässe und Buchungsbestätigungen, aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wenn Sie glauben, dass Ihre Entschädigung nicht angemessen behandelt wurde, können Sie sich an nationale Durchsetzungsstellen oder Verbraucherschutzorganisationen wenden. Diese können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und die Airline zur Verantwortung zu ziehen.

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