Liege (LGG) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Die Fluggastrechte in Deutschland sind klar geregelt, insbesondere wenn es um Verspätungen, Annullierungen und Entschädigungen für Fluggäste geht. Wenn Ihr Flug von oder nach Liege (LGG) betroffen ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Diese Verordnung schützt Passagiere und stellt sicher, dass sie im Falle von Flugunregelmäßigkeiten angemessen entschädigt werden.

Eine Verspätung ist definiert als eine Ankunft am Zielort, die mehr als drei Stunden nach dem geplanten Zeitplan erfolgt. In solchen Fällen können Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 600 Euro beantragen, abhängig von der Flugstrecke. Bei Annullierungen haben Sie das Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises oder einen alternativen Flug.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie alle relevanten Dokumente aufbewahren, einschließlich Bordkarten und Buchungsbestätigungen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen und Ihre Ansprüche schriftlich einzureichen. Wenn die Fluggesellschaft nicht angemessen reagiert, können Sie auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen oder die Unterstützung eines spezialisierten Dienstleisters in Anspruch nehmen.

Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls Unterkünfte, wenn Sie aufgrund der Verspätung oder Annullierung am Flughafen warten müssen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Fluggast, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

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