Le Sequestre (LBI) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Le Sequestre (LBI) ist ein wichtiger Aspekt des Luftverkehrsrechts, insbesondere wenn es um Verspätungen, Annullierungen und die damit verbundenen Entschädigungsrechte geht. Passagiere haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird.
Eine Flugverspätung tritt auf, wenn das Flugzeug nicht zur geplanten Zeit abhebt oder landet. In solchen Fällen können Reisende gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Entschädigung fordern. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges ab.
Bei einer Annullierung haben Passagiere ebenfalls Rechte. Sie sollten umgehend informiert werden und können zwischen einer Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung wählen. Auch hier kann eine finanzielle Entschädigung in Betracht gezogen werden, wenn die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Die Rechte der Passagiere sind klar definiert, doch viele wissen nicht, wie sie diese durchsetzen können. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen, wie Buchungsbestätigungen und Informationen zur Verspätung oder Annullierung, aufzubewahren. Diese Dokumente sind entscheidend, um die Ansprüche geltend zu machen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Passagiere, die von Le Sequestre betroffen sind, über umfassende Rechte verfügen. Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche und zögern Sie nicht, diese geltend zu machen, um Ihre Entschädigung zu erhalten.