Lauro Kurtz (PFB) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Die Fluggesellschaft Lauro Kurtz (PFB) hat in den letzten Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt, insbesondere wegen Verspätungen und Annullierungen von Flügen. Reisende, die mit PFB fliegen, sollten sich bewusst sein, welche Rechte sie in solchen Situationen haben. Das europäische Recht, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, bietet umfassende Schutzmechanismen für Fluggäste.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Passagiere das Recht auf eine Entschädigung, die je nach Flugdistanz variieren kann. Zudem sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihre Passagiere über Verspätungen und Annullierungen zeitnah zu informieren. Dies schließt auch die Bereitstellung von Mahlzeiten und Unterkünften ein, falls die Wartezeit länger dauert.
Im Falle einer Annullierung sind Fluggäste ebenfalls berechtigt, Entschädigungen zu beantragen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn die Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände erfolgt, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen. In solchen Fällen müssen Reisende genau prüfen, ob ihre Ansprüche auf Entschädigung noch gelten.
Um eine Entschädigung zu beantragen, sollten Fluggäste alle relevanten Informationen und Dokumente sammeln, einschließlich Buchungsbestätigungen und eventueller Korrespondenz mit der Fluggesellschaft. Es kann hilfreich sein, sich an eine spezialisierte Agentur zu wenden, die bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen unterstützt. So können Reisende sicherstellen, dass sie die ihnen zustehende Entschädigung auch tatsächlich erhalten.