Larisa (LRA) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Sie mit Larisa (LRA) fliegen und Ihre Reise durch Verspätungen oder Annullierungen beeinträchtigt wird, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere, die in der Europäischen Union reisen, einschließlich derjenigen, die mit Larisa fliegen. Diese Regelung legt fest, unter welchen Umständen Passagiere Anspruch auf Entschädigungen haben.

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Diese Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab. In vielen Fällen kann die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zu Ihrem Flug zu dokumentieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie ebenfalls Rechte. Passagiere haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zu ihrem Ziel. Darüber hinaus können auch hier Entschädigungen fällig werden, abhängig von der Vorankündigungszeit der Annullierung und den Umständen, die zu der Stornierung geführt haben.

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie sich an den Kundenservice von Larisa wenden oder gegebenenfalls rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Es gibt auch spezialisierte Unternehmen, die Ihnen helfen können, Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Informieren Sie sich gut über Ihre Rechte, um das Beste aus Ihrer Reise mit Larisa herauszuholen.

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