La Romana (LRM) Dominican
Republic Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
La Romana, eine charmante Stadt in der Dominikanischen Republik, zieht jedes Jahr viele Touristen an. Doch was passiert, wenn Ihr Flug nach La Romana verspätet ist oder sogar annulliert wird? Es ist wichtig, über Ihre Rechte in solchen Situationen informiert zu sein.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug innerhalb der EU startet oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird. Auch bei Flügen nach La Romana können Passagiere unter bestimmten Bedingungen Entschädigungen geltend machen. Dazu gehören Verspätungen von mehr als drei Stunden oder Annullierungen ohne ausreichende Vorankündigung.
Die Höhe der Entschädigung kann je nach Flugdistanz variieren. Bei Kurzstreckenflügen können Passagiere bis zu 250 Euro erhalten, während bei Langstreckenflügen die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen kann. Es ist entscheidend, alle relevanten Informationen über Ihren Flug aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen haben Passagiere auch Anspruch auf Betreuung, wie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Übernachtungen, falls der Flug erheblich verspätet ist.
Um Ihre Rechte durchzusetzen, sollten Sie sich an die Fluggesellschaft wenden und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Es gibt auch zahlreiche Online-Dienste, die Ihnen helfen können, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge zu beantragen.