Kos (KGS) Greece Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie nach Kos (KGS) in Griechenland reisen, kann es leider zu Verspätungen und Annullierungen von Flügen kommen. Diese unvorhergesehenen Ereignisse können nicht nur Ihren Reisezeitplan durcheinanderbringen, sondern auch Fragen zu Ihren Rechten als Fluggast aufwerfen.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere in der Europäischen Union bestimmte Rechte, wenn es zu Flugverspätungen oder -annullierungen kommt. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU abfliegen oder von einem EU-Flughafen zu einem Ziel innerhalb der EU fliegen.
Im Falle einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Dies hängt jedoch von mehreren Faktoren ab, wie der Fluggesellschaft, der Dauer der Verspätung und den Umständen, die zu der Verspätung geführt haben. Wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie das Recht auf Erstattung oder einen Ersatzflug.
Zusätzlich zu den finanziellen Ansprüchen sind Fluggesellschaften verpflichtet, Passagieren bei Annullierungen und langen Verspätungen angemessene Unterstützung zu bieten. Dies kann Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Unterkunft umfassen.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Flug aufbewahren, einschließlich Buchungsbestätigungen und Boarding-Pässen. Es ist ratsam, sich an die Fluggesellschaft oder eine spezialisierte Organisation zu wenden, die Ihnen bei der Einreichung Ihres Antrags auf Entschädigung helfen kann.