Kasos (KSJ) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Sie auf Kasos (KSJ) reisen und Ihr Flug verspätet oder annulliert wird, ist es wichtig, Ihre Rechte als Passagier zu kennen. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste in solchen Situationen und stellt sicher, dass Sie angemessen entschädigt werden.

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie das Recht auf eine Entschädigung, die je nach Flugstrecke variiert. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen, wie z.B. die Flugnummer und den Grund der Verspätung, zu dokumentieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Im Falle einer Annullierung müssen die Fluggesellschaften Sie rechtzeitig informieren und Ihnen entweder eine Erstattung oder eine alternative Beförderung anbieten. Auch hier haben Sie Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Annullierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht.

Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen können Sie auch Anspruch auf Unterstützung in Form von Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterkünften haben, wenn Sie am Flughafen warten müssen. Diese Rechte gelten unabhängig von der Fluggesellschaft, solange Ihr Flug von einem europäischen Flughafen startet oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Es ist entscheidend, die richtigen Schritte zu unternehmen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bewahren Sie alle Unterlagen auf und zögern Sie nicht, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

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