Karlovy Vary (KLV) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Karlovy Vary, bekannt für seine Thermalquellen und atemberaubenden Landschaften, zieht jedes Jahr Millionen von Touristen an. Doch was passiert, wenn Ihr Flug nach KLV verspätet ist oder gar annulliert wird? Es ist wichtig, Ihre Rechte als Fluggast zu kennen und zu verstehen, welche Entschädigungen Ihnen zustehen.

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug über drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Diese Regelung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdauer und der Verzögerungszeit ab.

Für Flüge bis zu 1500 km können Sie bis zu 250 Euro erhalten, während für längere Strecken die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen kann. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie alle relevanten Dokumente aufbewahren, einschließlich Ihres Tickets und der Bordkarten.

Es ist auch wichtig, sich über außergewöhnliche Umstände im Klaren zu sein, die von der Entschädigung ausschließen können. Dazu gehören extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken. In solchen Fällen sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen.

Wenn Sie von einer Verspätung oder Annullierung betroffen sind, zögern Sie nicht, sich an die Fluggesellschaft zu wenden und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Es kann hilfreich sein, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

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