Kalamata (KLX) Greece Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie am Flughafen Kalamata (KLX) in Griechenland sind und Ihren Flug verspätet oder annulliert wurde, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Viele Reisende wissen nicht, dass sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung haben. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere und legt fest, welche Rechte Sie im Falle von Verspätungen oder Annullierungen haben.
Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden können Sie möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person verlangen. Diese Regelung gilt für Flüge, die in der EU starten oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Es ist empfehlenswert, alle relevanten Informationen zu Ihrem Flug aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Falls Ihr Flug nach Kalamata annuliert wurde, haben Sie ebenfalls Rechte. Sie können zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises oder einer Umbuchung auf einen späteren Flug wählen. Zudem steht Ihnen unter bestimmten Umständen eine finanzielle Entschädigung zu, abhängig von der Entfernung und der Dauer der Verspätung, die Ihnen entstanden ist.
Es ist ratsam, sich vor Ihrer Reise über die Fluggesellschaft und deren Richtlinien zu informieren. In vielen Fällen kann es hilfreich sein, sich an ein spezialisiertes Unternehmen zu wenden, das Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann. Denken Sie daran, dass die Fristen für die Einreichung von Entschädigungsansprüchen variieren können, also handeln Sie schnell, wenn Sie betroffen sind.