Grosseto (GRS) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Sie von oder nach Grosseto (GRS) fliegen, können Sie von verschiedenen Rechten im Falle von Verspätungen oder Annullierungen profitieren. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere und sorgt dafür, dass Sie unter bestimmten Bedingungen entschädigt werden können.

Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Rechte nur gelten, wenn die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Im Falle einer Annullierung Ihres Fluges haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Fluggesellschaft hat Sie mindestens 14 Tage im Voraus informiert oder es handelt sich um außergewöhnliche Umstände. In solchen Fällen haben Sie das Recht auf eine Rückerstattung oder einen alternativen Flug zu Ihrem Zielort.

Es ist ratsam, alle Ihre Reiseunterlagen sowie Informationen über die Verspätung oder Annullierung aufzubewahren. Dokumente wie Boarding-Pässe und Buchungsbestätigungen sind wichtig, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wenn Sie glauben, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sollten Sie sich umgehend an die Fluggesellschaft wenden. Es kann hilfreich sein, Unterstützung von einem spezialisierten Dienstleister in Anspruch zu nehmen, der Ihnen bei der Einreichung Ihrer Ansprüche hilft und sicherstellt, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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