Gran Canaria (LPA) Spain Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Gran Canaria, eine der beliebtesten Kanarischen Inseln, zieht jährlich Millionen von Touristen an. Doch trotz der schönen Strände und der beeindruckenden Landschaften können Flugverspätungen und Annullierungen unangenehme Begleiter auf Reisen sein. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, um im Falle eines Problems angemessen reagieren zu können.
Wenn Ihr Flug nach Gran Canaria (LPA) verspätet oder annulliert wird, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung. Diese Regelung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder von einem EU-Flughafen landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung und der Dauer der Verspätung ab. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Sie bis zu 600 Euro erhalten. Es ist wichtig, alle Dokumente, wie Bordkarten und Buchungsbestätigungen, aufzubewahren, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung haben Passagiere auch Anspruch auf Unterstützung, wie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterbringung, wenn die Verspätung über Nacht dauert. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen diese Leistungen anzubieten.
Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie sich umgehend an die Fluggesellschaft wenden. Wenn die Antwort unzureichend ist oder die Ansprüche abgelehnt werden, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen oder einen Dienstleister für Flugentschädigungen kontaktieren, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen kann.