Geneva (GVA) Switzerland Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Wenn Sie von oder nach Genf (GVA) in der Schweiz fliegen, kann es vorkommen, dass Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie als Passagier haben. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste und regelt Entschädigungen bei Flugverspätungen und -annullierungen.

Eine Verspätung von mehr als drei Stunden kann Ihnen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung geben. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Bei einer Kurzstrecke können Sie bis zu 250 Euro erhalten, während Langstreckenflüge bis zu 600 Euro Entschädigung ermöglichen.

Im Falle einer Annullierung haben Sie ebenfalls Ansprüche. Wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert, steht Ihnen eine Entschädigung zu, es sei denn, die Annullierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht. Dazu zählen extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen.

Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung haben Sie Anspruch auf Unterstützung, wie Verpflegung oder Übernachtungen, wenn Ihre Wartezeit länger ist. Es ist ratsam, alle Belege aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen oder rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft in Erwägung ziehen. Es ist wichtig, sich über Ihre Rechte im Klaren zu sein, um im Falle einer Flugverspätung oder Annullierung gut vorbereitet zu sein.

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