Esler Rgnl (ESF) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Ihr Flug von Esler Regional Airport (ESF) verspätet ist oder annulliert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere in solchen Situationen und gibt Ihnen wichtige Rechte. Diese Regelung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie das Recht auf eine finanzielle Entschädigung, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. In Fällen, in denen Ihr Flug annulliert wurde, sollten Sie ebenfalls prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagiere rechtzeitig über Änderungen zu informieren.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Flugdaten und die Gründe für die Verspätung oder Annullierung dokumentieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Höhe der Entschädigung kann je nach Flugdistanz variieren. Bei Flügen unter 1500 km können bis zu 250 Euro, bei längeren Strecken bis zu 600 Euro geltend gemacht werden.
Zusätzlich zu finanzieller Entschädigung haben Sie auch Anspruch auf Unterstützung, wie z.B. Mahlzeiten und gegebenenfalls Übernachtungen, wenn Sie aufgrund der Verspätung länger am Flughafen bleiben müssen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und scheuen Sie sich nicht, diese durchzusetzen.