Dunedin (DUD) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie einen Flug von oder nach Dunedin (DUD) gebucht haben, kann es vorkommen, dass Ihr Flug verspätet oder sogar annulliert wird. In solchen Fällen ist es wichtig, Ihre Rechte als Fluggast zu kennen und zu verstehen, welche Entschädigungen Ihnen zustehen.
Bei Flugverspätungen haben Passagiere gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung länger als drei Stunden beträgt. Auch bei Annullierungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab.
Es ist ratsam, alle Dokumente und Informationen über Ihren Flug aufzubewahren, um im Falle einer Anforderung der Entschädigung gut vorbereitet zu sein. Dazu gehören Buchungsbestätigungen, Boarding-Pässe und jegliche Kommunikation mit der Fluggesellschaft.
Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen können Ihnen auch Unterstützungsleistungen zustehen, wie z.B. Essen und Getränke während der Wartezeit, sowie gegebenenfalls Unterkunftskosten, falls Sie übernachten müssen.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert oder Ihnen die Entschädigung verweigert, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einreichen. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.