Cotonou (COO) Benin Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Fliegen Sie von oder nach Cotonou (COO) in Benin und haben Sie eine Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges erlebt? Es ist wichtig zu wissen, welche Rechte Sie in solchen Situationen haben. Flugverspätungen und Annullierungen können frustrierend sein, doch es gibt gesetzliche Regelungen, die Ihnen helfen können, Entschädigungen zu erhalten.
Nach der EU-Verordnung Nr. 261/2004 haben Passagiere unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug verspätet oder annulliert wird. Diese Regelung gilt auch für Flüge, die von einem Flughafen in der EU abfliegen oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden, die nach Cotonou fliegt.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung ab. Für Flüge bis zu 1500 km können Sie bis zu 250 Euro erhalten, während auf längeren Strecken Entschädigungen von bis zu 600 Euro möglich sind. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die beachtet werden sollten.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf einen Ersatzflug. Es ist ratsam, sich umgehend mit der Airline in Verbindung zu setzen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Zusätzlich zu den finanziellen Entschädigungen können Sie auch Anspruch auf Unterstützung und Betreuung haben, insbesondere wenn Sie am Flughafen warten müssen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen Verpflegung, Unterkunft und Transport zur Verfügung zu stellen, wenn Ihre Wartezeit länger als einige Stunden dauert.
Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie alle relevanten Dokumente wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Belege für zusätzliche Ausgaben aufbewahren. Diese Informationen werden Ihnen helfen, Ihre Entschädigung erfolgreich zu beantragen.