Cardiff (CWL) United Kingdom Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie am Flughafen Cardiff (CWL) in das Flugzeug steigen, können unerwartete Verspätungen oder Annullierungen jederzeit auftreten. Es ist wichtig, über Ihre Rechte als Passagier informiert zu sein, um im Falle von Unannehmlichkeiten angemessen reagieren zu können.
Im Vereinigten Königreich sind Passagiere durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt, die die Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen regelt. Diese Verordnung gilt auch für Flüge, die von Cardiff aus starten oder in Cardiff landen.
Eine Flugverspätung liegt vor, wenn sich der Abflug um mehr als drei Stunden verzögert. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch die Airline, einschließlich Mahlzeiten und gegebenenfalls Übernachtungen. Darüber hinaus können Sie möglicherweise auch eine finanzielle Entschädigung verlangen.
Wenn Ihr Flug annulliert wird, müssen die Fluggesellschaften Ihnen entweder einen alternativen Flug anbieten oder den Ticketpreis zurückerstatten. Zudem haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, die Annullierung wurde mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt.
Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente wie Bordkarten und Buchungsbestätigungen aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Im Falle von Streitigkeiten sollten Sie sich an die zuständigen Stellen oder Organisationen wenden, die Ihnen helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen.