Caen (CFR) France Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie am Flughafen Caen (CFR) in Frankreich sind und Ihr Flug verspätet oder annulliert wird, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie haben. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere in solchen Situationen und bietet eine klare Grundlage für Entschädigungen. Diese Regelung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU abfliegen oder von einem EU-Flughafen ankommen.
Im Falle einer Verspätung haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab. Darüber hinaus sollten Fluggesellschaften Sie über Ihre Rechte informieren und angemessene Unterstützung anbieten, wie Mahlzeiten oder Unterbringung, falls erforderlich.
Eine Annullierung Ihres Fluges kann sehr frustrierend sein. Wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Annullierung erfolgte wegen außergewöhnlicher Umstände. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen alternative Transportmöglichkeiten anzubieten oder den Ticketpreis zu erstatten.
Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren, einschließlich Boarding-Pass und Buchungsbestätigung, um im Fall einer Entschädigungsforderung alle notwendigen Informationen bereit zu haben. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Passagiere am Flughafen Caen gut informiert sein sollten über ihre Rechte bei Verspätungen und Annullierungen. Indem Sie Ihre Ansprüche kennen und die richtigen Schritte unternehmen, können Sie sicherstellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.