Bucharest (OTP) Romania Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Bukarest, die Hauptstadt Rumäniens, ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt in Europa und bietet zahlreiche nationale sowie internationale Flüge. Reisende, die den Flughafen Henri Coandă (OTP) nutzen, können gelegentlich mit Verspätungen oder Annullierungen ihrer Flüge konfrontiert werden. In solchen Fällen ist es wichtig, sich über die eigenen Rechte und mögliche Entschädigungen zu informieren.
Wenn Ihr Flug von oder nach Bukarest verspätet ist, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere und regelt die Entschädigungsansprüche für Flüge innerhalb der EU sowie für internationale Flüge, die von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihre Ankunft um mehr als drei Stunden verspätet ist oder Ihr Flug annulliert wird.
Die Höhe der Entschädigung kann je nach Entfernung des Fluges variieren. So erhalten Passagiere für Flüge innerhalb von 1500 km bis zu 250 Euro, während für längere Flüge Entschädigungen von bis zu 600 Euro möglich sind. Es ist ratsam, die genauen Umstände Ihrer Verspätung oder Annullierung zu dokumentieren, um die Ansprüche geltend machen zu können.
Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen haben Passagiere auch das Recht auf Unterstützung. Dazu gehören Verpflegung, Unterkunft und gegebenenfalls alternative Transportmöglichkeiten. Es ist wichtig, sich schnellstmöglich mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Schritte zu unternehmen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Bedenken Sie, dass nicht alle Verspätungen oder Annullierungen zu einer Entschädigung führen. Außergewöhnliche Umstände, wie extreme Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken, können dazu führen, dass Fluggesellschaften nicht zur Zahlung verpflichtet sind. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über Ihre Rechte und die spezifischen Bedingungen.