Bourges (BOU) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie einen Flug von oder nach Bourges (BOU) gebucht haben und mit einer Verspätung oder Annullierung konfrontiert sind, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Die europäische Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 bietet Ihnen umfassende Schutzmaßnahmen, die Sie in solchen Situationen in Anspruch nehmen können.
Bei Verspätungen haben Passagiere unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung. Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, können Sie je nach Flugstrecke eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro fordern. Dies gilt sowohl für internationale als auch für inländische Flüge.
Im Falle einer Annullierung müssen Fluggesellschaften Sie rechtzeitig informieren und gegebenenfalls alternative Reisemöglichkeiten anbieten. Wenn Sie nicht rechtzeitig benachrichtigt wurden, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen und Unterlagen zu sammeln, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen haben Sie auch Anspruch auf Unterstützung, wie z.B. Verpflegung und Unterkunft, wenn Sie am Flughafen warten müssen. Diese Leistungen können je nach Situation variieren, aber Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich um ihre Passagiere zu kümmern.
Wenn Sie von einer Verspätung oder Annullierung betroffen sind, sollten Sie sich nicht scheuen, Ihre Rechte durchzusetzen. Es gibt viele Organisationen und Dienstleistungen, die Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.