Bora Bora (BOB) French Polynesia Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Bora Bora, ein traumhaftes Reiseziel in Französisch-Polynesien, zieht jedes Jahr zahlreiche Touristen an. Doch was passiert, wenn Ihr Flug nach Bora Bora verspätet oder annulliert wird? In solchen Fällen ist es wichtig, über Ihre Rechte informiert zu sein, um mögliche Entschädigungen geltend zu machen.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bestimmte Rechte, wenn es zu Flugverspätungen oder Annullierungen kommt. Dazu gehört das Recht auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist. Dies gilt auch für Flüge von und nach Bora Bora, sofern die Fluggesellschaft in der EU registriert ist.
Die Höhe der Entschädigung kann je nach Dauer der Verspätung und der Flugdistanz variieren. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf bis zu 600 Euro. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zu Ihrem Flug zu dokumentieren, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Darüber hinaus haben Passagiere auch Anspruch auf Unterstützung, wie z.B. Verpflegung und Unterkunft, während sie auf ihren neuen Flug warten. Fluggesellschaften sind verpflichtet, diese Hilfe zu leisten, wenn die Annullierung oder Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
Wenn Sie Ihre Rechte in Bezug auf Flugverspätungen oder Annullierungen nach dem EU-Recht geltend machen möchten, empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt spezialisierte Dienstleister, die Ihnen helfen können, Ihre Entschädigung schnell und unkompliziert zu erhalten. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und lassen Sie sich nicht von unerwarteten Flugproblemen entmutigen.