Belgrade (BEG) Serbia Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte

Belgrad, die Hauptstadt Serbiens, ist ein bedeutender Knotenpunkt für Reisende, die nach Europa fliegen. Trotz der Effizienz des Belgrader Nikola-Tesla-Flughafens (BEG) kann es gelegentlich zu Verspätungen oder Annullierungen von Flügen kommen. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Passagiere haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Flugverspätungen oder Annullierungen das Recht auf Entschädigung, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Für Flüge ab einem EU-Flughafen oder Flüge mit einer EU-Fluggesellschaft, die nach Belgrad fliegen, gelten diese Regelungen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz des Fluges und der Dauer der Verspätung ab.

Für Flüge, die um mehr als drei Stunden verspätet sind, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro. Zudem sind Fluggesellschaften verpflichtet, bei Annullierungen alternative Transportmöglichkeiten anzubieten oder die Kosten für das Ticket zu erstatten. Passagiere sollten auch darauf achten, dass sie über ihre Rechte informiert werden, wenn eine Störung auftritt.

Es ist ratsam, alle relevanten Informationen, wie Buchungsbestätigungen und Boarding-Pässe, aufzubewahren, um bei Bedarf Ansprüche geltend machen zu können. Bei Unsicherheiten können Verbraucherzentralen oder rechtliche Beratungsstellen helfen, die Ansprüche durchzusetzen. Letztlich ist es entscheidend, informiert zu sein und die eigenen Rechte zu kennen, um im Falle einer Flugverspätung oder Annullierung angemessen reagieren zu können.

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