Bassillac (PGX) Verspätung, Annullierung und Flugentschädigungsrechte
Wenn Sie einen Flug nach oder von Bassillac (PGX) gebucht haben und Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere in solchen Situationen und gibt Ihnen Anspruch auf Entschädigung.
Eine Verspätung von mehr als drei Stunden kann Ihnen eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro einbringen, abhängig von der Flugdistanz. Bei Annullierungen haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Airline kann nachweisen, dass die Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Zusätzlich zu finanziellen Ansprüchen haben Passagiere das Recht auf Betreuung. Dies bedeutet, dass die Fluggesellschaft Ihnen Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Unterkunft anbieten muss. Es ist ratsam, alle notwendigen Belege für Ausgaben aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Wenn Sie mit einem verspäteten oder annullierten Flug nach Bassillac reisen, sollten Sie sich umgehend mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche zu klären. Bei Schwierigkeiten können Sie auch eine Entschädigungsagentur in Betracht ziehen, die Ihnen hilft, Ihre Rechte durchzusetzen.
Das Verständnis Ihrer Flugrechte kann erheblich dazu beitragen, dass Sie im Falle von Problemen während Ihrer Reise nach Bassillac nicht benachteiligt werden. Informieren Sie sich vor Ihrem Flug über Ihre Rechte und seien Sie vorbereitet.